Medikamenten durch den Zoll

Bei Flugreisen in außereuropäische Länder existieren keine einheitlichen Zollbestimmungen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Erkundigung auf einer Plattform des Auswärtigen Amtes. Rezeptfreie Medikamente in gebrauchsüblicher Menge verursachen in der Regel keine Probleme bei der Zollkontrolle. Für Medikamente, die aus medizinischen Gründen verschrieben und mitgeführt werden, sollte sicherheitshalber eine vom Arzt unterschriebene und abgestempelte Bescheinigung mitgeführt werden wie oben beschrieben. Das gilt im Besonderen für Medikamente in außergewöhnlichen Gebinden und für mitgeführte Spritzbestecke.